Kaufvertrag
Ein eigenes Pferd zu kaufen ist in jedem Fall ein großer Schritt, der gut überlegt sein sollte. Selbstverständlich sollte man sich bei jedem Tier vor der Anschaffung Gedanken machen, doch gerade Pferde stellen ganz besondere Ansprüche an das Zeitpensum, das Organisationstalent und auch den Geldbeutel des Besitzers. Dazu kommt, dass das Pferdekaufen selber eine trickreiche Angelegenheit sein kann.
Der Pferdekauf, vor allem von privat zu privat, ist juristisch gesehen eine nicht ganz einfache Angelegenheit. Beim Pferdekauf von gewerblichem Züchter zu privat ist ebenfalls auf vieles zu achten. Auf die wichtigsten Eckpunkte zum Thema Pferdekauf sowie die juristischen Faktoren wird im Folgenden eingegangen.
Vorplanung 1. Bewusstsein über das anzukaufende Pferd:
1. Bewusstsein über das anzukaufende Pferd:
- Welche Kriterien soll das gewünschte Pferd/Pony erfüllen? Alter, Eignung, Ausbildungsstand, Größe, Geschlecht, Charaktereigenschaften
- Für wen ist das Pferd bestimmt? Amateur, Profi, Kind, Anfänger, Wiedereinsteiger, Therapiezwecke
- Welches Budget habe ich zur Verfügung? Kaufpreis, Ankauf, Unterbringung, Ausrüstung, Versicherungen, Reitunterricht, Beritt
2. Auswahl des richtigen Verkäufers:
- Einen Privatverkäufer als Verkäufer: Oftmals sind diese Pferde Teil der Familie und das Wissen über den Stamm ist ausgeprägt
- Einen gewerblichen Verkäufer als Vertragspartner
- Garantie, Gewährleistung und Haftung besser, gesetzlich abgesichert
- Bei Züchtern viel Historienwissen zu Pferden vorhanden
- Fachlichere Beratung wahrscheinlich
Das (große) „Ausprobieren“
1. Der Suchzeitraum
- Setzen Sie sich ein Zeitlimit. (z.B. 6 Monate) Wenn der Zeitraum zu groß ist, währenddessen Sie suchen, verfliegen die einzelnen Eindrücke der Pferde/Ponies und es wird schwer diese miteinander zu vergleichen.
- Setzen Sie sich einen Umkreis der Suche. Legen Sie einen Umkreis für Ihre Suche fest. Stellen Sie eine Tour zusammen, um möglichst optimiert mehrere Pferde/Ponies auszuprobieren und vergleichen zu können.
2. Das Probereiten
- Klären Sie ab, ob das zu probierende Pferd/Pony über eine Fremdreiterversicherung verfügt bzw. ob der Verkäufer anderweitig gegen Unfälle und Personenschäden versichert ist. In den meisten Fällen reiten die das fremde Pferd auf eigene Gefahr.
- Viele Züchter nehmen mittlerweile eine Gebühr für das Probereiten, da sich ein gewisser Reittourismus eingestellt hat. Die Gebühr sollte beim Kauf des Pferdes verrechnet werden.
- Beim ersten Probereiten sollten Sie die Verkäufer, das Pferd satteln, zäumen und putzen lassen. Schauen Sie dabei zu. Bei einem wiederholten Probereiten bereiten Sie das Pferd selbst vor.
- Lassen Sie sich das Pferd vor dem Reiten in Bewegung vorführen. (Vortraben, Freilaufen o. Longieren) Eventuelle Taktunreinheiten, die man als unerfahrener Reiter oftmals nicht spürt, kann man hier schon erkennen.
- Achten Sie darauf, ob das Pferd einen müden Eindruck macht und/oder Schweißflecken beim „Aufsatteln“ aufweist. Oft werden sehr „kernige“ Pferde vor dem Probereiten schon gearbeitet, um dem Kunden ein besonders ausgeglichenes Pferd zu präsentieren. (Indikationsflächen: zwischen den Hinterbeinen, Unterhals, Sattellage)
- Sprechen Sie mit dem Verkäufer ab, dass nach dem Probereiten, falls ein Kaufinteresse besteht, innerhalb der nächsten 5 Tage ein Doping-Test durch einen Tierarzt gemacht wird. Somit wird nachgewiesen, dass das Pferd medikamenten-unbehandelt war/ist.
- Nehmen Sie auf jeden Fall eine zweite, versierte Person mit, um Ihnen Feedback im Bezug auf die Beschaffenheit als auch die Passung des Pferdes/Pony zu geben.
- Fertigen Sie ein Video vom Probereiten an, dies im Seitenbild (Filmer auf X) um sich gut an den Termin, das Pferd und das Seitenbild erinnern zu können.
- Kontrollieren Sie nach dem Probereiten die Beine des Pferdes (sind Gelenke, Hufe, Genick oder Teile der Halswirbelsäule ungewöhnlich warm?)
- Bei Interesse am Pferd bietet sich ein gemeinsames Essengehen/ Kaffeetrinken nach dem Termin an.
Ankauf und Kaufvertrag
Ist das probierte Pferd/Pony interessant für Sie, sollten Sie an folgendes denken:
1. Die Ankaufsuntersuchung
- Sollte eine aktuelle Ankaufsuntersuchung bestehen: Lassen Sie sich die Einsichtsrechte durch den Verkäufer erteilen und die AKU durch den Tierarzt ihres Vertrauens einsehen und beurteilen.
- Sollte nur eine klinische AKU bestehen (ohne Röntgen), können Sie entscheiden, ob Sie durch einen Tierarzt zusätzlich Röntgenbilder anfertigen und diese eindeutig befunden lassen wollen.
- Sollte keine AKU bestehen, die jünger als 2 Monate ist:
- Zumindest eine sog. Kleine Ankaufsuntersuchung sollte gemacht werden, auch wenn das Budget knapp ist!
- Entscheiden Sie ob Sie eine klinische AKU mit oder ohne Röntgenbilder machen lassen wollen. Geben Sie diese nach Absprache mit dem Züchter bei einem Tierarzt Ihrer Wahl in Auftrag und lassen Sie sich die Einsichtsrechte in diese erteilen. Dies sollte in den ersten 10 Tagen nach dem Probereiten geschehen. Besprechen Sie diesen Ablauf bereits beim Probetermin, sollte das Pferd/Pony für Sie in Frage kommen.
- Entscheiden Sie sich für Röntgenbilder sind in DE 18 Röntgenbilder inkl. Befund inkludiert. Zusätzlich können Sie den Rücken und den Hals röntgen lassen
2. Der Kaufvertrag
- Achten Sie darauf, dass vor allem bei privaten An- und Verkäufen ein von offizieller Seite erstellter Kaufvertrag genutzt wird. Es ist empfehlenswert einen individuellen Vertrag zu erstellen. Sollten Sie auf Musterverträge zurückgreifen wollen, finden Sie diese mit Links im Bereich Wissenswertes.
- Seit dem 1.7.2000 ist der Equidenpass Pflicht für jeden Equiden, das heißt für alle Pferde, Ponys und Esel. Und das gilt ohne Ausnahme. Auch das Wald- und Wiesenpferd und der Rentner auf der Wiese braucht einen Pass.
- Achten Sie darauf, dass in dem KV die angefertigte AKU zur „gesundheitlichen Beschaffenheit“ des Pferdes/Pony zum Zeitpunkt des Verkaufs gemacht wird.
- Sollten Sie ein Sportpferd/-pony kaufen achten Sie bei der Beschreibung auf „pferdesportliche Beschaffenheit“ des Pferdes/Pony zum Zeitpunkt des Verkaufs.
- Sollte das Pferd/Pony geritten sein, ergänzen Sie im Vertrag welchen Ausbildungsstand und welche Erfolge das Pferd vorweist.
- Setzen Sie den Gerichtsstand fest. Speziell im Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen oft variierend. Es empfiehlt sich, den Gerichtsstand auf den eigenen Landkreis bzw. das eigene Bundesland festzusetzen.
- Bei Züchtern in DE ist dies nicht ganz so relevant, da deutsches Recht angewandt wird.
- Setzen Sie im KV fest, dass die „Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung des Vetragsgutes“ so geregelt ist, dass diese an den Käufer übergeht, wenn das Pferd/Pony in seinen Besitz (vollständige Bezahlung und Übergabe der Besitzurkunde) übergeht. Sollte das Pferd/Pony zur weiteren Ausbildung/Aufzucht im Verbleib des Züchters sein, trägt der neue Besitzer das Risiko.
- Führen Sie wechselseitig im KV auf, wer welcher juristischen Bezeichnung entspricht. (privat oder gewerblich)
- Tragen Sie im KV die Lebensnummer und Chipnummer des Pferdes/Pony ein.
- Achten Sie darauf, dass die bekannten „bisherigen Krankheiten oder Verletzungen“ des Pferdes durch den Verkäufer aufgeführt werden.
Ist der Kauf abgeschlossen, ist folgendes wichtig:
1. Der Transport
- Beauftragen Sie einen gewerblichen Pferde-Transporteur, diese sind gegen Unfälle versichert und haften bei Schäden am Pferd. Sollten Sie das Pferd/Pony selbst abholen, übernehmen Sie ab der Übergabe des Pferdes/Pony am Abholort das Risiko.
- Lassen Sie vom Verkäufer ein Übergabeprotokoll erstellen, das an den Transporteur übergeben wird, in dem der Transporteur die Unversehrtheit des Pferdes bzw. ggf. vorhandene, äußerliche Mängel am Pferd vor dem Transport aufführt. Diese Prüfung führen Sie bei Selbstabholung vor Ort durch.
2. Ankunft des Pferdes beim Käufer bei gewerblichem Pferde-Transport
- Kontrollieren Sie Ihren neuen Schützling auf Verletzungen durch den Transport und lassen Sie das Pferd kurz laufen und sich bewegen, um die Muskeln wieder „in Schwung“ zu bringen und Lahmheiten auszuschließen.
- Vorsicht!: Bei Verkäufen von Gewerbe zu Gewerbe müssen Mängel am „Gut“ sofort preisgegeben werden, um eine Gewährleistung bzw. Garantie aufrecht zu erhalten.
3. Weiteres Training und Fütterung
- Setzen Sie vor dem Abholtermin mit dem Verkäufer einen 4-wöchigen Trainingsplan auf, der dem bisherigen Training des Pferdes/Ponies entspricht.
- Lassen Sie sich einen Futterplan übergeben. Sollten Sie anderes Futter in Ihrem Stall füttern, lassen Sie sich eine Portion Futter mitgeben. Weiterhin ist es wichtig, den Plan für den Schmied zu erhalten inklusive besonderer Hinweise.
- Versuchen Sie in Reitweise, Besattelung und Umgang mit dem Pferd/Pony weiterzuführen – sollte sie artgerecht und angemessen gewesen sein.
- Vermeiden Sie oftmalige Reiterwechsel, dies stresst insbesondere Jungpferde.
- Gönnen Sie Ihrem neuen Pferd/Pony eine gewissen Eingewöhnungszeit im neuen Stall.
Wissenswertes
Ankaufsuntersuchungen:
- Für die Richtigkeit von med. Untersuchungen haftet der Tierarzt. Achten Sie darauf, dass auf den Röntgenbildern, mind. Name und Chipnummer stehen. Überprüfen Sie diese auf Richtigkeit.
- Das wichtigste in diesem Hinblick ist ein unmissverständlicher, vollständiger Befund zu Papier inkl. Signierung des betreffenden Mediziners.
- Sollten Sie Bedenken bezüglich einer Befundung haben, ziehen Sie eine zweite Meinung zu Rate.
- Es ist zu beachten, dass nicht alle Mediziner berechtigt sind, AKUs durchzuführen.
Welche Untersuchungen bei der Ankauf?
Die TÜV Regelung sieht seit 2018 eine „Risikobewertung“ vor. Ebenfalls ist die Anzahl der Röntgenbilder festgesetzt auf 18 Stück in DE.
- Hierzu ergibt sich die Problematik, dass man sich zwar an den aktuellen Röntgenkatalog zu halten hat, jedoch jeder Tierarzt eine eigene Meinung hat, was die Bewertung des Risikos durchaus subjektiv ausfallen lässt.
- Bei Röntgenbildern sind folgende sinnvoll: o 4x Zehe lateral, 2x Karpus 135°, 2x Karpus 0°, 2x Tarsus lateral, 2x Tarsus 0° 2x HWS (beginnend Atlas), 2x Sattellage (beginnend Mitte WR), 2x Articulatius genus 90°, 2x Oxspring, 2x Zehe caudal
- Klinische AKU (Beugen, Chipauslese, Abhören von Herz und Lunge unter Belastung mit Ausbindern, um ein Atemgeräusch auszuschließen, äußerliche Aspektion)
- Bei Herzgeräuschen empfiehlt sich weitere Diagnostik via Dopplerultraschall.
- AKUs müssen im KV als gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes/Pony aufgeführt werden, um Bestand zu haben.
- Gastroskopie beim Verdacht von Magengeschwüren oder -reizungen
Juristische Gegebenheiten bei Diskrepanzen
Beweispflicht:
- Bei Verkäufen von Gewerbe zu Privat, ist der Verkäufer in DE bei Mängeln 6 Monate in der Beweispflicht. Dies bedeutet, dass der Verkäufer z.B. durch medizinische Zeugnisse nachweisen muss, dass der bestehende Mangel vor dem Verkauf noch nicht existiert hat.
- Bei Mängeln in der Rittigkeit, also ebenfalls der Eignung des Pferdes als Sportpartner im Hinblick auf die Verhaltensweisen und Eigenarten, gilt dies ebenso.
- Bei Verkäufen von Privat zu Privat geht die Beweispflicht mit KV-Abschluss an den Käufer über. Dies ist dadurch begründet, dass von einem Endverbraucher nicht der Sachverstand erwartet werden kann, ein Pferd vollumfänglich zu beurteilen.
- Bei Verkäufen von Gewerbe zu Gewerbe muss der „Gut-Empfangende“ unmittelbar nach Eintreffen des Pferdes auf Mängel hinweisen. Dies lässt sich z.B. durch eine AKU unmittelbar nach Ankunft gewährleisten.
- Bei Verkäufen von Privat zu Gewerbe ist der Verkäufer nicht in der Beweispflicht. Dies aus oben genanntem Grund im Hinblick auf den zu erwartenden Sachverstand.
Gerichtsstand:
- Dieser Begriff bezeichnet den Ort des zuständigen Gerichts für evtl. aufkommende Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien:
- Hierzu kommt, dass ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen gelten, welche dort Anwendung finden. z.B. variieren die oben beschriebenen Beweispflichtregelungen weltweit sehr stark. Ebenfalls sind auch in manchen Bundesländern in DE nicht für alle Fachrichtungen im Pferdebereich gerichtlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorhanden, die von Gerichten beratend hinzugezogen werden. Dies ist also durchaus ein „absichernder“ Punkt.
Musterverträge:
Viele auf dem Markt befindliche Formularkaufverträge leiden unter Mängeln, soweit z.B. in den Haftungsbegrenzungsvereinbarungen Ansprüche wegen des Ersatzes von Körper – und Gesundheitsschäden oder für grobes Verschulden nicht ausdrücklich ausgenommen werden, sind die Klauseln unwirksam. Folglich sollte ein jeder Pferdeverkäufer einen Formularkaufvertrag vor der Verwendung aufmerksam prüfen, ob der von ihm ausgewählte Vertrag auch der gesetzlichen Inhaltskontrolle standhält. Nur dann sollte er ihn verwenden, da er anderenfalls rechtlich nicht besser als bei einem Vertrag per Handschlag gestellt ist. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der Verkäufer Unternehmer oder Verbraucher ist, denn Formularkaufverträge unterliegen gleichermaßen der Inhaltskontrolle.
Von Privat:
- St.Georg: https://www.st-georg.de/content/uploads/2017/09/st_georg_vertrag_kauf_privat.pdf
- FN zum Download: https://www.pferd-aktuell.de/shop/pferdekaufvertrag-download.html
- Jürgens & Mertens, Rechtsanwälte: https://cdn.website-editor.net/5d07724c43d74bc8b1a3bcb1a19f27b0/files/uploaded/Kaufvertrag%2520Pferd%2520Privat-Privat.pdf
Von gewerblichem Züchter:
- https://www.st-georg.de/content/uploads/2017/09/st_georg_vertrag_kauf.pdf
- KV-Aachen: https://kv-aachen.de/wp-content/uploads/2013/02/Pferdkaufvertragsmuster.pdf
- Jürgens & Mertens, Rechtsanwälte: https://cdn.website-editor.net/5d07724c43d74bc8b1a3bcb1a19f27b0/files/uploaded/Kaufvertrag%2520Pferd%2520Unternehmer%2520-Privat.pdf
Zwischen Privatpersonen:
- Kanzlei Madsen, Nolte & Kollegen und www.pferd-versichert.de: https://www.pferd-versichert.de/fileadmin/Vordrucke/Pferdekaufvertrag_zwischen_Privatpersonen.pdf
Referenzen
MS Pferdeausbildung, Moritz Straub: https://cdn.website-editor.net/167a3625d8e041b697189893c7037709/files/uploaded/Worauf%2520achten%252C%2520beim%2520Pferdekauf-MS%2520Pferdeausbildung.pdf?fbclid=IwAR3XvWIvwBbCKv0MMHhzwycy15tzC1CrwE7Q5N6-ACdbQ_eUEh4Xtt1mV4U