Ankaufsuntersuchung für Pferde: Auf den Punkt gebracht.
Ist das Pferd gesund?
Kurz erklärt in 30 Sekunden
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- Die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (AKU) ist ein wichtiges Entscheidungskriterium beim Pferdekauf. Unterschieden wird zwischen kleiner und großer AKU.
- Die Ankaufsuntersuchung wird auch „Pferde-TÜV“ genannt: Der Käufer sichert sich damit gegen bereits bestehende gesundheitliche Probleme des Tieres ab.
- Die Untersuchung kostet je nach Umfang 100 bis 1.500 Euro. Ob der Käufer oder Verkäufer zahlt, ist Verhandlungssache.
- Ist die AKU fehlerhaft, ist der Tierarzt dem Auftraggeber gegenüber zu Schadensersatz
Was ist eine Ankaufsuntersuchung beim Pferd?
Da ein Pferdekauf mit hohen Kosten verbunden ist, möchten potenzielle Käufer eines Pferdes sich vorab Klarheit über dessen Gesundheitszustand verschaffen. Der Befund der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung (AKU) ist für Kaufinteressenten deshalb ein wichtiges Kriterium für den Kauf des Pferdes.
Die AKU führt ein Tierarzt durch, der in der Regel vom Käufer beauftragt wird. Den Untersuchungsumfang bestimmt der Auftraggeber. Bei dem Check geht es darum, die gesundheitliche Verfassung und eventuell vorliegende Erkrankungen des Pferdes zu überprüfen. Der Veterinär bewertet auch die körperliche Eignung des Pferdes für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck zum Zeitpunkt der Untersuchung, beispielsweise als Zuchthengst oder Turnierpferd.
Die Ankaufsuntersuchung stellt eine Momentaufnahme des aktuellen Gesundheitszustandes des Pferdes dar und ist keine Prognose für dessen zukünftige Entwicklung. Sämtliche Ergebnisse der Pferde-Ankaufsuntersuchung dokumentiert der Tierarzt in einem Protokoll und teilt sie anschließend dem Auftraggeber mit.
Wann ist eine Ankaufsuntersuchung sinnvoll?
Aus rechtlicher Sicht ist es im Vorfeld eines Pferdekaufs immer empfehlenswert, den Gesundheitszustand des Tieres schriftlich zu fixieren und in den Kaufvertrag aufzunehmen. Sinnvoll ist eine AKU insbesondere dann, wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließt oder einschränkt.
Ankaufsuntersuchung oder Verkaufsuntersuchung – was macht mehr Sinn?
In der Regel fühlen sich potenzielle Pferdekäufer sicherer, wenn sie den Tierarzt für die Ankaufsuntersuchung selbst beauftragen und auf diese Weise sicherstellen, dass dessen Objektivität nicht eingeschränkt ist.
Eine objektive Beurteilung des Pferdes ist auch bei einer Verkaufsuntersuchung – also einem tierärztlichen Check, den der Verkäufer vor Verkauf eines Tieres beauftragt – gegeben. Gängig ist mittlerweile, dass der Verkäufer bereits Röntgenbilder seines Verkaufspferdes erstellt hat, um selbst vor unschönen Überraschungen sicher zu sein und den Verkaufspreis entsprechend einzuschätzen.
Insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf (Pferde) kann es aufgrund der Beweislastumkehr daher von Vorteil für den Verkäufer sein, eine Verkaufsuntersuchung in Auftrag zu geben, sofern der Käufer auf eine Untersuchung verzichtet. Bestehen Verdachtsmomente, die auf einen gesundheitlichen Defekt des Pferdes hindeuten (z. B. Nasenausfluss, Umfangsvermehrungen, stumpfer Bewegungsablauf oder gar Lahmheit), gehört es zu den vertraglichen Pflichten des Verkäufers, diese vor dem Verkauf mittels einer tierärztlichen Untersuchung abzuklären. Zumindest sollte er den Käufer – aus Beweiszwecken – schriftlich über die Verdachtsmomente detailliert informieren. Er läuft ansonsten Gefahr, gegenüber dem Käufer auch auf Schadens- und Aufwendungsersatz zu haften.
Welche Leistungen beinhaltet eine Ankaufsuntersuchung für Pferde?
Je nach Leistungsumfang unterscheidet man zwischen der kleinen AKU und der umfassenderen großen AKU. Welche Checks Inhalt der Pferde-Ankaufsuntersuchung sind, hängt davon ab, wie detailliert Sie sich vor dem Kauf über die gesundheitliche Verfassung des Pferdes informieren möchten.
Die kleine Ankaufsuntersuchung beim Pferd – ein Protokoll des allgemeinen Gesundheitszustands
Um die Gesundheit des Pferdes beurteilen zu können, führt der Veterinär im Rahmen der kleinen Ankaufsuntersuchung in der Regel folgende Untersuchungen durch:
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- Abhören von Herz und Lunge
- Kontrolle von Haut und Fell
- Messung der Körpertemperatur
- Check von Atemfrequenz und Puls
- Untersuchung von Atmungssystem, Nervensystem und Augen
- Abtasten von Rücken und Beinen
- Beurteilung des Bewegungsapparats im Trab
- Beuge- und Provokationsprobe
Nicht in der kleinen AKU enthalten sind:
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- Röntgenaufnahmen
- Ultraschall
- Endoskopische Untersuchungen
- Blutuntersuchungen
Die umstrittene Beugeprobe
Das Herzstück der orthopädischen Begutachtung ist die Beugeprobe, eine sogenannte Provokationsprobe. Bei dieser Methode werden nacheinander alle vier Beine des Pferdes über die Dauer von etwa einer Minute gebeugt. Dazu hält der Tierarzt das angewinkelte Bein fest nach oben. Anschließend wird das Pferd bewegt und auf eventuell auftauchende Lahmheit geachtet. „Anders als bei einer Lahmheitsuntersuchung, werden die Gelenke vorerst kombiniert gebeugt. Ist dann etwas auffällig, können die Gelenke zusätzlich noch einzeln gebeugt werden“, erläutert Dr. Sill der Pferdeklinik Bargteheide. Die Beugeprobe ist keine Diagnose. Vielmehr kann sie Hinweise liefern, ob und an welcher Stelle genauer untersucht werden muss. Eventuell vorhandener Schmerz wird durch das erzwungene Beugen verstärkt. So versucht der Veterinär oberflächlich nicht ersichtlichen Problemen auf die Schliche zu kommen.
Die Beugeprobe ist ein umstrittenes Thema. Das Ergebnis einer Beugeprobe ist abhängig von der Kompetenz des Tierarztes, sowohl Intensität als auch Technik haben einen Einfluss darauf. „Das Ergebnis hängt ein bisschen davon ab wie lange und wie stark man beugt, was im Ermessen des Tierarztes liegt und damit sicher nicht ganz objektiv ist. Trotzdem ist dieser Teil der Untersuchung sehr wichtig“, laut Dr. Stil.

26.04.2018, Wardow, Mecklenburg-Vorpommern, GER – Beugeprobe am Hinterbein eines Pferd.
Die große Ankaufsuntersuchung – zusätzlich Röntgen und weitere Check-ups
Eine große Ankaufsuntersuchung umfasst, neben den Leistungen der kleinen AKU, 18 Röntgenaufnahmen im Bereich der Hufe, Fesseln und Sprunggelenke, die Hufrollveränderungen, Chips und Spat erkennbar machen.
Eine AKU muss immer protokolliert werden. Seit 2018 ist in den deutschen Röntgenrichtlinien festgelegt, wie eine große AKU (hier oft TÜV genannt) protokolliert werden sollte. Der Tierarzt beschreibt die entdeckten Befunde. Im besten Falle gibt es keinen Befund, sodass dem Pferdekauf nichts mehr im Wege steht.
Falls es doch Befunde gibt, werden diese in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer besprochen: Ob es dennoch zu einem Kauf kommt, obliegt dem Käufer.
Der „große Pferde-TÜV“ sichert Sie als Käufer umfassender ab, da sich durch den Rundum-Check beginnende Gelenkprobleme und weitere gesundheitliche Beschwerden aufdecken lassen, die im Anfangsstadium nur auf Röntgenbildern erkennbar sind.
Standard-Röntgenprofil mit 18 Aufnahmen:
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- “Zehe seitlich“ alle 4 Gliedmaßen:
Übersichtsaufnahme zur Darstellung von Hufbein, Hufgelenk, Kronbein, Krongelenk, Fesselbein, Fesselgelenk mit Gleichbeinen und unteres Ende Röhrbein in seitlicher Projektion. vo.bds. In zwei Aufnahmen Strahlbein/“Hufrolle“ in Darstellung nach Oxspring vorne beidseits:
klassische Darstellung des Strahlbeins von vorne nach hinten mit Raster, auf speziellem Klotz, ohne Eisen.
- “Zehe seitlich“ alle 4 Gliedmaßen:
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- Sprunggelenke beidseits in Schrägaufnahme (ca. 0 Grad, 45 Grad und 115 Grad): Darstellung des Sprunggelenks und der kleinen Tarsalgelenke in Schrägdarstellung.
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- Kniegelenke seitlich:
Darstellung von Kniescheibe, Ober- und Unterschenkelteile in seitlicher Betrachtung.
- Kniegelenke seitlich:
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- Kniegelenke AP/ „Vorne-Hinten“ Darstellung:
Aufnahme der Kniegelenke von vorne nach hinten mit Darstellung des Gelenkspaltes.
- Kniegelenke AP/ „Vorne-Hinten“ Darstellung:

Röntgenbild rechtes Hinterbein
Zusätzliche Untersuchungen bei einer großen AKU
Falls sich jemand darüber hinaus absichern möchte, sind weitere Untersuchungen sinnvoll. Ultraschall, Blutuntersuchungen oder endoskopische Untersuchungen sind weitere Möglichkeiten zur Absicherung. Bei Hengsten, die für die Zucht eingesetzt werden sollen, ist zudem eine Samenprobe sinnvoll.
Eine Erweiterung der Röntgenaufnahmen ist auch möglich. Dazu gehören die folgenden Optionen:
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- Skyline-Aufnahme des Strahlbeins/“Hufrolle“
Spezielle Darstellung des Strahlbeins von oben nach unten. Die Aufnahme gibt Einblicke auf die Gleitfläche des Strahlbeins und hilft eine fragliche Oxspringaufnahme besser zu beurteilen. Es kommt auch vor, dass Strahlbeine in der klassischen Aufnahme gut aussehen, aber auf der Skyline deutliche Probleme zu erkennen sind. Daher empfehlen wir diese Aufnahme besonders.
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- Sprunggelenk in seitlicher Darstellung:
Aufgrund der Komplexität des Sprunggelenks wird empfohlen diesen weiteren Projektionswinkel zu verwenden.
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- Rücken BWS/LWS Dornfortsätze:
Darstellung der Dornfortsätze vom Widerrist bis zu den Lendenwirbeln. In der Regel können die Bilder in guter Qualität dargestellt werden. Bei besonders muskulösen oder adipösen Pferden kann die Darstellung der Dornfortsätze etwas eingeschränkt sein. Es werden die Abstände zwischen den Dornfortsätzen und evtl. chronische Veränderungen beurteilt.
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- Fesselgelenke/Gleichbeine in schräger Darstellung:
Darstellung der Gelenksfläche und der Gleichbeine in Schrägaufnahme; dies ergibt mehr Auskünfte über die Gelenkfläche, Zustand der Gleichbeine , mögliche „Chips“ und isolierte Verschattungen.
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- Fesselgelenk/Gleichbeine in AP/“Vorne-Hinten“Darstellung:
Darstellung des Gelenkspaltes und der seitlichen Begrenzung der beteiligten Knochen.
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- Sonstige Beispiele für mögliche Darstellungen:
Halswirbelsäule, Kopf, Schultergelenk, Ellenbogengelenk, Vorderfußwurzel-/Karpalgelenk, Griffelbeine, etc…
Der Röntgen-Leitfaden der GPM (2018)
Die Gesellschaft für Pferdemedizin e. V. (GPM) hat einen Leitfaden erarbeitet, um Tierärzten bei der Einordnung von Röntgen-Bildern eine Hilfe an die Hand zu geben. Der Röntgen-Leitfaden wurde für die Diagnose eines Lahmheitsrisikos entwickelt.
Tierärzte sind nicht zur Verwendung verpflichtet, da es sich lediglich um ein Angebot handelt. Als Standard führt die GPM 18 Röntgenaufnahmen auf. Je nach Wunsch des Auftraggebers kann die Anzahl der Aufnahmen verringert oder vergrößert werden.
Wichtig zu wissen: Der Leitfaden lässt sich keineswegs auf jedes Pferd anwenden. In seiner gültigen Fassung ist er auf Pferde anwendbar, die
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- lahmfrei sind,
- mindestens drei Jahre alt sind,
- warmblütig sind.
Ist bereits ein Lahmen vorhanden oder/und es handelt sich nicht um ein Warmblut, können sich Tierärzte also ohnehin nicht auf den Leitfaden beziehen.
5 Tipps für eine reibungslose Ankaufsuntersuchung
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- Wähl eine Praxis oder eine Klinik, die viel Erfahrung mit Ankaufsuntersuchungen hat.
- Informier Dich ausführlich über die Untersuchungsmöglichkeiten und lass Dich beraten, welcher Umfang in Deinem Fall sinnvoll ist.
- Stell im Vorfeld und im Nachgang der Untersuchung all Deine Fragen.
- Klär frühzeitig, wer dem Tierarzt gegenüber als offizieller Auftraggeber der Kaufuntersuchung auftritt und die Rechnung begleicht.
- Regel frühzeitig, ob eine Partei sämtliche Kosten der Untersuchung übernimmt oder die Kosten inoffiziell untereinander aufgeteilt werden.
Wo findet die Kaufuntersuchung beim Pferd statt?
Die Ankaufsuntersuchung dort zu machen, wo das Pferd steht, ist selbstverständlich die erste Wahl. So muss es nicht verladen und transportiert werden – das erspart Stress, Zeit und Geld.
Ob die Ankaufsuntersuchung vor Ort am Stall oder in einer Klinik stattfindet, ist von mehreren Fragen abhängig:
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- Sind alle gewünschten Untersuchungen außerhalb einer Klinik möglich?
- Was bietet der mobile Tierarzt tatsächlich vor Ort an?
- Verfügt der Standort des Pferdes über die notwendigen Voraussetzungen?

Vortraben an der Hand
Mit welchen Kosten muss ich für eine Ankaufsuntersuchung beim Pferd rechnen?
Wie viel eine Pferde-Ankaufsuntersuchung kostet, hängt von ihrem Umfang ab: Für eine kleine AKU sollten Sie zwischen 100 Euro und 250 Euro einkalkulieren. Bei einer großen AKU müssen Sie je nach Umfang der Zusatzleistungen – also Röntgenaufnahmen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen – mit Kosten zwischen 500 Euro und 1.500 Euro rechnen.
Wer zahlt die Ankaufsuntersuchung – Käufer oder Verkäufer?
Der Auftraggeber der Ankaufsuntersuchung für das Pferd trägt die Kosten. Ob der Käufer oder der Verkäufer diese Rolle übernimmt, verhandeln die beiden Parteien vorab. In der Regel gibt der Käufer die AKU in Auftrag. Häufig teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Pferde-Ankaufsuntersuchung oder machen ihren jeweiligen Zahlungsanteil vom Ergebnis abhängig. In jedem Fall ist es ratsam, die Vereinbarung über die Kostenübernahme oder -verteilung im Vorfeld schriftlich zu fixieren.
Was tun, wenn das Pferd einen Befund hat?
Wie Sie als Kaufinteressent reagieren sollten, wenn der Tierarzt bei der Ankaufsuntersuchung gesundheitliche Probleme feststellt, hängt vom individuellen Befund des Pferdes ab. Kaum ein Pferd schließt den Gesundheitscheck in allen Bereichen ohne Befund ab. Leichte Abweichungen vom Idealzustand entsprechen der Norm. Bis 2018 wurden sie bei der Ankaufsuntersuchung fürs Pferd als Befunde der Röntgenklasse II als „normal“ eingestuft. Im Zuge der Überarbeitung des „Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes“, kurz RöLF, wurden die Röntgenklassen komplett gestrichen.
Röntgenbilder, die eine normale Röntgenanatomie oder anatomische Veränderungen zeigen, die keine funktionelle Bedeutung haben und keine Lahmheit hervorrufen, sind laut RöLF 2018 als „o.b.B.“ (ohne besonderen Befund) einzustufen. Alle Resultate, die von dieser „normalen“ Röntgenanatomie abweichen, notiert der Tierarzt – zum Beispiel, wenn Lahmheit nicht ausgeschlossen werden kann. Dass die Befunde nicht mehr in Röntgenklassen eingeordnet, sondern konkret beschrieben werden, hat den Vorteil, dass Pferdehalter klar erkennen können, ob und in welchem Ausmaß der Bewegungsapparat ihres Wunschtieres risikobehaftet ist.
Fällt das Ergebnis der AKU negativ aus, sollten Sie dies unbedingt mit dem Tierarzt sprechen. Der Experte kann realistisch einschätzen, inwiefern der Befund die Gesundheit des Tieres beeinträchtigt, und eine Handlungsempfehlung abgeben. Sind Sie nach wie vor an einem Kauf interessiert, können Sie sich zu den Resultaten der AKU die Meinung eines zweiten Veterinärs einholen und ihn beurteilen lassen, inwiefern der Befund den Wert bzw. die Nutzbarkeit des Pferdes mindert. Weil mit der Ankaufsuntersuchung keinerlei Verpflichtungen einhergehen, können Sie den Pferdekauf auch danach noch jederzeit abbrechen.

Wer haftet, wenn die Ankaufsuntersuchung fehlerhaft ist?
Sind Ihnen durch eine mangelhaft durchgeführte Ankaufsuntersuchung beim Pferd hohe Kosten oder ein anderer Schaden entstanden – zum Beispiel, weil der Tierarzt dem Tier einen einwandfreien Gesundheitszustand bescheinigt hat, nach dem Kauf aber eine behandlungsbedürftige Erkrankung diagnostiziert wurde – haben Sie ein Recht auf Schadensersatz. Der Veterinär ist demjenigen Vertragspartner gegenüber haftbar, der die Ankaufsuntersuchung beauftragt hat.
Bei einer fehlerhaften AKU kann der Käufer entscheiden, ob er den Verkäufer wegen der Überlassung einer mangelhaften Kaufsache oder den Tierarzt aufgrund der mangelhaften Durchführung der Untersuchung in Regress nehmen möchte. Haftungspflicht besteht sowohl für den Verkäufer des Pferdes als auch den Veterinär. Helfen kann Ihnen in so einem Fall ein auf Pferderecht spezialisierter Anwalt.